2 research outputs found

    Aktuelle Probleme der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten im Internet

    Get PDF
    Der Titel „Aktuelle Probleme der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten im Internet“ umreißt bereits hinreichend klar, worum es in der vorliegenden Arbeit geht. Aufbauend auf Erkenntnissen, die das Immaterialgüterrecht und seine zentralen Regelungsmechanismen teilweise bereits seit mehr als hundert Jahren prägen, liegt der Fokus der Darstellung auf drei sowohl aktuellen wie auch wissenschaftlich ergiebigen Problembereichen an der Schnittstelle von Immaterialgüter- und Internetrecht: rechtsverletzende Websites, rechtsverletzendes Filesharing und rechtsverletzendes Keyword-Advertising. Dabei wird weniger danach gefragt, wann in diesem Zusammenhang eine Verletzung von Immaterialgüterrechten, insbesondere von Urheber- oder Markenrechten, vorliegt, sondern vielmehr, welche Fragen sich bei der Durchsetzung dieser Rechte, also bei Informationsbeschaffung, Unterbindung von Verletzungshandlungen und Genugtuung, für Rechteinhaber stellen. Während in Teilbereichen bereits deutliche Fortschritte erkennbar sind, zeigt sich dennoch klar, dass die technologischen Neuerungen der Entwicklung des Rechts stark voraneilen. So wurde zB zwar in Europa durch umfangreiche Informationspflichten für Website-Betreiber und subsidiäre Auskunftsansprüche dafür Sorge getragen, dass betroffene Rechteinhaber nachvollziehen können, an wen sie sich bei Rechtsverletzungen auf Websites zu wenden haben. Sofern sich die Website-Betreiber aber außerhalb Europas befinden, sind sie de facto kaum greifbar. Host- und Access-Provider sind daher für Rechteinhaber attraktive Ziele für Unterlassungs- oder Schadenersatzansprüche, weil sie idR einfach ermittelt und geklagt werden können. In der vorliegenden Arbeit wird zunächst die bisherige Rechtsprechung zur Haftung von Host-Providern einer kritischen Würdigung unterzogen, insbesondere was die Frage von Haftungsprivilegien und „besonderen Überwachungspflichten“ angeht. Es zeigt sich dabei, dass manchen Themen in Schrifttum und Judikatur bisher unnötig breiter Raum eingeräumt wurde, während wichtigere Fragen noch offen sind. So ist etwa die Unterlassungshaftung von Access-Providern aus urheberrechtlicher Perspektive bisher kaum erforscht worden. Bei der Suche nach diesbezüglichen Anspruchsgrundlagen und Bewertungskriterien beschreitet die Arbeit daher weitgehend Neuland. Wie sich zeigt, sind sogenannte „Sperransprüche“, die sich auf die Sperrung des Zugangs zu bestimmten, rechtsverletzenden Websites richten, nach geltendem Recht im Regelfall nicht durchsetzbar. Aufgrund der bloß mittelbar-technischen Rolle des Access-Providers bestehen nämlich grundrechtlich eng determinierte Zumutbarkeitsgrenzen. Ähnliches zeigt sich auch bei derartigen Ansprüchen im Zusammenhang mit Filesharing. Beim Filesharing-Themenkreis liegt ein weiterer besonderer Fokus auf den datenschutz-rechtlichen Implikationen. Hier wird anhand bisher ergangener nationaler und europäischer Rechtsprechung gezeigt, dass der österreichische Gesetzgeber durch ungenaue und wenig durchdachte Regelungen im Urheberrecht bewirkt hat, dass Zivil- und Strafgerichte bei der Beurteilung des Schutzes von IP-Adressen zu markant unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Das führt im Ergebnis dazu, dass de lege lata weder die Durchsetzbarkeit von Urheberrechten noch der Schutz der Privatsphäre von Internetusern ausreichend gewährleistet ist und zudem massive unionsrechtliche Bedenken gegen die derzeitige Rechtslage bestehen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, durch adäquate Regelungen, wie sie in der Arbeit vorgezeichnet werden, Abhilfe zu schaffen. Im Bereich Genugtuung konzentriert sich die Untersuchung primär auf die Haftungssituation der Internetprovider und zeigt, etwa beim Stichwort Urteilsveröffentlichungen bei Markenverletzungen durch Keyword-Advertising, auch neue Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung auf. Zum Keyword-Advertising findet sich zudem eine ausführliche Darstellung der bisherigen Judikatur und eine dogmatische Untersuchung, inwieweit die bisherigen Leitlinien sich in österreichsches Recht der Gehilfenhaftung und das E-Commerce-Gesetz einordnen lassen. Im Ergebnis zeigt sich, dass gerade aufgrund der offenen Regelungstechnik des Immaterialgüterrechts viele Probleme auf Basis des geltenden Rechtsbestandes lösbar sind, wenngleich sich dadurch im Einzelnen schwierige Abwägungsfragen ergeben können. Neben punktuellen Anpassungen der Rechtslage wird in Zukunft aber vor allem die Kooperation von Rechteinhabern und Providern gefragt sein, um die Durchsetzbarkeit von Immaterialgüterrechten im Internet zu gewährleisten, ohne gleichzeitig die Privatsphäre der Nutzer preiszugeben
    corecore